Warum werden Zuschnitte nur mit Toleranzen gefertigt?
Unsere Produkte werden aus elastischen Werkstoffen (Gummi / Gummigranulat) industriell zugeschnitten. Aufgrund von Materialeigenschaften, Fertigungsprozessen und temperaturbedingten Einflüssen sind exakte millimetergenaue Zuschnitte technisch nicht möglich.
Daher erfolgen alle Zuschnitte normgerecht innerhalb definierter Maßtoleranzen.
Welche Maßabweichungen sind konkret zulässig?
Die zulässigen Maßabweichungen richten sich nach dem jeweiligen Nennmaßbereich und sind verbindlich geregelt in der DIN 7715 Teil 5, Toleranzklasse P3:
Nennmaß 0 bis 1,6 mm: ± 0,40 mm, 1,6 bis 4,0 mm: ± 0,40 mm, 4,0 bis 6,3 mm: ± 0,50 mm, 6,3 bis 10 mm: ± 0,60 mm, 10 bis 25 mm: ± 0,80 mm, 25 bis 40 mm: ± 1,00 mm, 40 bis 63 mm: ± 1,50 mm, 63 bis 100 mm: ± 2,00 mm, 100 bis 160 mm: ± 2,50 mm, 160 bis 250 mm: ± 3,00 mm, 250 bis 400 mm: ± 5,00 mm, über 400 mm: ± 1,50 % des Nennmaßes
Maßabweichungen innerhalb dieser Werte sind zulässig, technisch unvermeidbar und stellen keinen Sachmangel dar.
Wie sind diese Toleranzen zu verstehen?
Je größer das Nennmaß des Zuschnitts, desto größer ist die normativ erlaubte Abweichung. Diese Systematik entspricht dem anerkannten Stand der Technik für elastische Materialien.
Warum kann es zu Farbabweichungen kommen?
Bei Produkten aus Gummigranulat sind leichte Farbabweichungen einzelner Granulatstücke material- und chargenbedingt. Diese Abweichungen haben keinen Einfluss auf Funktion, Haltbarkeit oder Qualität.